AGB Camps
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Fußballcamps des TRETSCHOK FUSSBALLZENTRUMS
Anmeldung: Mit Eingang ihres Anmeldeformulars ist für Sie ein Platz im Fussballcamp des TRETSCHOK FUSSBALLZENTRUM reserviert.
Buchungs- und Zahlungsmodalitäten: Sie erhalten von uns daraufhin eineTeilnahmebestätigung/Rechnung. Mit Absendung dieser Teilnahmebestätigung/Rechnung wird ein Vertrag zwischen beiden Parteien geschlossen. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Teilnahmebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung von 25% des Camppreises. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Campbeginn, ohne nochmalige Aufforderung, zu leisten. Ist die vollständige Bezahlung des Camps bis 14 Tage vor Campbeginn nicht erfolgt, steht dem TRETSCHOK FUSSBALLZENTRUM das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% des Camppreises erhoben. Andere Buchungs- und Zahlungsmodalitäten sind in Ausnahmefällen (kurzfristige Nachfrage bzw. Anmeldung wenige Tage/am Tag vor Campbeginn) nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Mindestanzahl Teilnehmer: Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht, ist das TRETSCHOK FUSSBALLZENTRUM berechtigt, 7 Tage vor Beginn des Camps von seinem Angebot zurückzutreten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden zurück erstattet (siehe Buchungs- und Zahlungsmodalitäten).
Verletzungen und Erkrankungen des Teilnehmers sind durch die Kranken- bzw.Unfallversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern.
Haftpflicht: Das TRETSCHOK FUSSBALLZENTRUM haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer des Fußballcamps verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch eine Haftpflichtversicherung eines Erziehungsberechtigten abzusichern.
Reiserücktrittsversicherung: Mit Buchung des Camps erwerben Sie eineReiserücktrittsversicherung. Bei Nichtantritt der Reise durch unerwartet schwere Krankheiten, Unfallverletzungen oder Tod erhalten Sie den Camppreis oder die Stornogebühren zurück. Als Nachweis gilt ein ärztliches Attest.
Auslandsreise: Teilnehmer an einer Reise ins Ausland müssen eineAuslandskrankenversicherung abschließen und einen Nachweis in den Reisepapieren mitführen. Des Weiteren ist während der Reise ein Kinderausweis mit Lichtbild mitzuführen.
Rücktritt: Der Rücktritt des Teilnehmers muss schriftlich erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt aufgrund von unerwartet schweren Krankheiten, Tod und schweren Unfallverletzungen, tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft. Beim Rücktritt aus sonstigen Gründen fallen folgendeStornogebühren an:Bis 30 Tage vor Campbeginn 20% des Camppreises30.-21. Tag vor Campbeginn 30 % des Camppreises20.-11. Tag vor Campbeginn 50 % des Camppreisesab 10. Tag vor Campbeginn voller Camppreis.Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen.
Bitterfeld-Wolfen, 12.09.2008